Visum und Anmeldung bei der Stadt
Wichtige Informationen während der Corona-Krise für Studierende, die sich im Ausland für ein Visum bewerben
Für Studierende aus der EU, aus Schengen-assoziierten Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Großbritannien gilt das visumsfreie Einreisen.
Allerdings sind auch fast alle europäischen Länder, zumindest einzelne Regionen, aktuell als Corona-Risikogebiet eingestuft. Die Liste der als Risiko-Gebiet eingestuften Länder und Regionen wird fortlaufend von der Bundesregierung ergänzt. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Bitte prüfen Sie daher unmittelbar vor Antritt Ihrer Reise, ob Sie sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem Risiko-Gebiet aufgehalten haben. In diesen Fällen müssen Sie mit einer Verpflichtung zur 10-tägigen Quarantäne rechnen. Die aktuelle Liste der betroffenen Länder finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Für Studierende außerhalb des Schengen-Gebietes gilt folgendes
Grundsätzlich müssen Sie für die Durchführung des Studiums ein Visum bei der nächsten Deutschen Botschaft oder dem nächsten Deutschen Konsulat beantragen. Dies ist momentan nicht so einfach, denn teilweise haben die Botschaften noch nicht wieder geöffnet und es ist sehr schwer, einen Termin für die Visumsbeantragung zu erhalten.
In den vergangenen Monaten wurden an den Deutschen Botschaften "Präsenzbescheinigungen" verlangt, wenn das Studium nicht online durchgeführt werden kann. Das Auswärtige Amt hat nun entschieden, dass für die Beantragung eines Visums diese Präsenzbescheinigungen nicht mehr erforderlich sind. Die Deutschen Botschaften und Konsulate wurden entsprechend informiert und sollten Ihren Antrag auf ein Visum auf Grundlage Ihres Zulassungsschreibens, das Sie von uns erhalten haben, annehmen.
Gleiches gilt für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Auch die Bundespolizei benötigt bei der Einreise keine Präsenzbescheinigungen mehr.
Wichtig: Sollten Sie aus einem Land außerhalb des Schengen-Raums einreisen, für das normalerweise keine Visumspflicht besteht, so können Sie aktuell auch von der Visumspflicht betroffen sein, sollte Ihr Land als Risiko-Gebiet eingestuft sein. In diesem Fall müssten Sie auch die nächste Deutsche Botschaft, bzw. das nächste Konsulat kontaktieren. Wir empfehlen, auch diesbezüglich regelmäßig auf die Seite des Robert-Koch-Instituts zu schauen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Mehr zur Quarantäne finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Visum ist für Studierende aus Drittstaaten
Internationale Studierende, die aus einem Drittstaat kommen, benötigen - bis auf einige Ausnahmen - für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dieses erhalten sie bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Visumstypen unterschieden.
1.
Das Schengen-Visum wird für einen kurzzeitigen Aufenthalt (zum Beispiel touristischer Aufenthalt, Teilnahme am Sommersprachkurs) von bis zu drei Monaten pro Halbjahr ausgestellt. Vorsicht: Wer ein Schengen-Visum hat, muss nach spätestens drei Monaten wieder ausreisen. Das Schengen-Visum ist also nicht geeignet, wenn man ein Studium, eine Promotion oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland absolvieren möchte.
2.
Ein nationales Visum wird für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt (zum Beispiel zum Studium oder zur Promotion) ausgestellt. Wenn Sie studieren oder promovieren möchten, sollten Sie also auf jeden Fall von vornherein ein nationales Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken beantragen. Dafür müssen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen:
- die Zulassung der deutschen Hochschule,
- einen Krankenversicherungsschutz,
- einen Nachweis über eventuell bereits erbrachte Studienleistungen,
- einen Nachweis über eventuell vorhandene Deutschkenntnisse oder einen geplanten Sprachkurs in Deutschland,
- Unterlagen, die die Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums belegen (Finanzierungsnachweis, z.B. Sperrkonto).
Der erhöhte Betrag gilt für alle Visa-Anträge, die ab dem 1. September 2019 gestellt werden.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
3.
Im Rahmen der REST-Rechtlinie ist es Studierenden mit Drittstaatenangehörigkeit möglich, sich ohne deutschen Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten und dort zu studieren, sofern ihnen bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ein Afenthaltstitel im Sinne der REST-Richtlinie erteilt wurde. Vorraussetzung für diese erleichterten Mobilitätsbedingungen innerhalb der EU sind neben der Zusendung einer digital ausgefüllten Mitteilung ( Download für das Mitteilungsformular Mobilität nach §16a AufenthG) und einem Dokument über den Nachweis von finanziellen Mitteln (Download) auch:
- Aufenthalttitel des ersten EU-Mitgliedstaates zu Studienzwecken und im Sinne der Richtlinie (Achtung: dieser muss während der gesamten Aufenthaltsdauer in Deutschland gültig sein, da der Aufenthalt im Rahmen der Mobilität auf dem Aufenthaltstitel des ersten EU-Mitgliedstaates basiert.)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen bzw. die Vereinbarung zwischen den Hochschulen (dies kann z.B. ein Erasmusvertrag sein oder ein binationaler Studiengang)
- Nachweis der Zulassung an der aufnehmenden Hochschuleinrichtung
- Anerkannter, gültiger Pass/Passersatz
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (aktuell mindestens Euro 853,-- pro Monat, hierzu gehört auch der Nachweis einer in Deutschland gültigen Krankenversicherung) - hierfür: Kontoauszüge o.Ä.
All Dokumente müssen im pdf-Format spätestens 5 Wochen vor der geplanten Anreise nach Deutschland an folgende Email geschickt werden: jbensien@uv.uni-kiel.de!
Anmeldung in Kiel
Für Besuche in Stadtteilbürgerämtern wird grundsätzlich ein Termin benötigt. Die Öffnungszeiten aller Stadtteilämter finden Sie hier.
Sollten Sie nicht in Kiel wohnen, so informieren Sie sich bitte in Ihrer Gemeinde, wo und wie die Anmeldung erfolgen muss.
Beantragung des Aufenthaltstitels
Staatsangehörige aus der EU und dem EWR
Staatsangehörige aus Drittstaaten (NICHT-EU)
- Ausgefüllte Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes / des Bürgeramtes
- Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung
- Studentenausweis der Hochschule
- Finanzierungsnachweis
- Gültiger Pass
- Geld für anfallende Gebühren (fragen Sie vorher bei Ihrer Ausländerbehörde nach den Tarifen)
Ihre zuständige Zuwanderungsabteilung wird Ihnen bei der der Terminvergabe aber mitteilen, was in Ihrem Fall alles mizubringen ist. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen wandelt die Zuwanderungsabteilungihr Visum in eine "Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke" um. Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst einmal auf ein bis zwei Jahre beschränkt. Da Studienprogramme in der Regel mehrere Jahre dauern, werden Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis nochmals verlängern lassen müssen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Jan Bensien
Email: jbensien@uv.uni-kiel.de