Quarantäne-Maßnahmen aufgrund Corona
Seit dem 8. November 2020, müssen sich Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Weitere Informationen finden Reisende in einem Merkblatt sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Wenn Sie aus einem Risiko-Gebiet nach Deutschland einreisen, unterliegen Sie einer 10-tägigen Quarantäne. Wenn Sie ab dem 11.01.2021 aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen Sie sich entweder vor oder bei der Einreise einem Corona-Test unterziehen. Möglicherweise können Sie den ersten Test in Ihrem Heimatland durchführen lassen, wenn die Tests in Ihrem Heimatland von der deutschen Regierung anerkannt werden - siehe die Liste der akzeptierten Länder hier. Der Test darf nicht länger als 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Deutschland durchgeführt werden. Alternativ können Sie den Test auch bei Ihrer Ankunft in Deutschland durchführen lassen. Es gibt Testzentren an den meisten Flughäfen (z.B. am Hamburger Flughafen) und in Kiel eine mobile Test-Station am Bootshafen (auf der Seite der Kaistraße). Aktuelle Risiko-Gebiete finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Quarantäne nicht in einem Apartment durchgeführt werden kann, in dem Sie sich Bad und Küche mit anderen Mitbewohnern teilen. Dies betrifft zum Beispiel die meisten Zimmer in den Wohnheimen des Studentenwerks. Diese Zimmer können Sie nur nach der 10-tägigen Quarantäne beziehen.
Es ist nicht leicht, für die 10 Tage eine Quarantäne-geeignete Wohnung / ein Zimmer in Kiel zu finden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Sie während der 10-tägigen Zeit in einer Wohnung mit Lebensmitteln versorgt sind. Für den Fall, dass Sie sich in Quarantäne begeben, wäre es daher angebracht, schon mit Personen Kontakt aufzunehmen, die Sie vielleicht in Kiel schon kennen und sich mit ausreichend Lebensmitteln zu versorgen, die man nach Deutschland einführen darf. Im Kieler Stadtbereich bietet das International Center den Studierenden, die sich in Quarantäne befinden, ein Care-Paket an. Informationen dazu erhalten Sie hier. Forschende können bei ihrem Gastinstitut um Hilfe bei der Quarantäne bitten.
Verkürzung der 10-tägigen Quarantäne
Bei Einreise ohne Test:
Nach Einreise muss in jedem Fall eine Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt erfolgen und Sie müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben. In Kiel geschieht die Meldung per E-Mail an infektionsschutz@kiel.de. Nennen Sie in der E-Mail Ihren vollständigen Namen, das Geburtsdatum, Ihre Adresse und Telefonnummer sowie das Reiseland und das Datum des letzten Aufenthaltstages.
Bei Einreise mit negativem Test:
Sollten Sie mit einem negativen Test einreisen, so müssen Sie sich nicht sofort beim Gesundheitsamt melden, Sie begeben sich aber sofort in Quarantäne. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Sowohl Molekularbiologische Tests (PCR-Teste) als auch Antigentests (die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen) werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union sowie aus den Ländern akzeptiert, die Sie auf dieser Liste des Robert-Koch-Instituts finden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html. Bitte prüfen Sie regelmäßig, ob die in Ihrem Ausreiseland durchgeführten Tests weiterhin in Deutschland anerkannt sind.
Weitere Informationen:
Informationen zur Einreise nach Schleswig-Holstein
Informationen zu Quarantäne-Maßnahmen