Quarantäne-Maßnahmen aufgrund Corona
Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Wenn Sie mit dem Flugzeug in Deutschland ankommen und zur Quarantäne verpflichtet sind, dürfen Sie zu Ihrem Wohnort weiterreisen und sich dort in Quarantäne begeben.
Weitere Informationen finden Reisende in einem Merkblatt sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Einreise nach Deutschland per Flugzeug:
Wenn Sie per Flugzeug aus dem Ausland (aus jedem Land und nicht nur aus ausländischen Risikogebieten) in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, sind Sie ab 30. März 2021 verpflichtet, dem Beförderer vor dem Abflug im Ausland einen negativen Coronatest in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen. Sie haben das Testergebnis bei der Einreise mit sich zu führen und bei einer Grenzkontrolle auf Verlangen vorzulegen.
Der Beförderer kann Ihnen auch ein entsprechendes Testangebot machen. Ohne negativen Coronatest dürfen Sie nicht befördert werden. Fällt das Testergebnis positiv aus, dürfen Sie ebenfalls nicht befördert werden. Eine Isolierung ist nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung vorzunehmen.
Aktuell wird unterschieden zwischen
1. Risokogebieten
2. Hochinzidenzgebieten
3. Virusvariantengebieten
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig und auf jeden Fall kurz vor Ihrer Abreise nach Deutschland auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts, zu welcher Gruppe das Land gehört, aus dem Sie ausreisen. In Schleswig-Holstein gelten für jede Gruppe unterschiedliche Einreise- und Quarantäne-Regeln:
Einreise aus einem Risikogebiet:
Wenn Sie aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen Sie sich vor der Ankunft bzw. bei der Ankunft einem Corona-Test unterziehen und unterliegen nach der Ankunft einer 10-tägigen Quarantäne. Sollten Sie den Test noch vor der Einreise durchgeführt haben, muss er weniger als 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Deutschland durchgeführt worden sein. Sie müssen aber spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen können. Den Test können Sie also auch nach der Einreise machen. Dafür dürfen Sie die Quarantäne verlassen.
Eine Verkürzung der Quarantäne ist möglich, wenn die Einreise aus einem Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet erfolgt und Sie sich 10 Tage zuvor nicht in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist unter diesen Bedingungen möglich, wenn Sie frühestens fünf Tage nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Corona-Test machen, der negativ ausfällt. Das bedeutet: Die Quarantäne ist in jedem Falle mindestens fünf Tage einzuhalten und endet frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn Sie über ein negatives Testergebnis verfügen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses gilt die Quarantänepflicht.
Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet
Wenn Sie aus einem Hochinziodenzisikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen Sie sich vor der Ankunft einem Corona-Test unterziehen und unterliegen nach der Ankunft einer 10-tägigen Quarantäne. Der Test muss weniger als 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Deutschland durchgeführt worden sein.
Eine Verkürzung der Quarantäne ist möglich, wenn die Einreise aus einem Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet erfolgt und Sie sich 10 Tage zuvor nicht in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist unter diesen Bedingungen möglich, wenn Sie frühestens fünf Tage nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Corona-Test machen, der negativ ausfällt. Das bedeutet: Die Quarantäne ist in jedem Falle mindestens fünf Tage einzuhalten und endet frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn Sie über ein negatives Testergebnis verfügen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses gilt die Quarantänepflicht.
Einreise aus einem Virusvariantengebiet (auch bei Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben):
Momentan dürfen nur Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aus Virusvariantengebieten nach Deutschland einreisen. Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis müssen bereits bei der Einreise über einen negativen Corona-Test verfügen. (gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren). Der Abstrich für den Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise gemacht worden sein. Zudem müssen sich diese Personen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise in Quarantäne begeben.
Die Quarantäne kann, wenn Sie aus einem Virusvariantengebiet einriesen, nicht verkürzt werden.
Allgemeines
Wenn Sie sich bei der Ankunft testen lassen möchten, gibt es an den meisten Flughäfen Testzentren (z. B. bei Hamburg Airport) und in Kiel eine mobile Teststation am Bootshafen (an der Kaistraßeseite) bzw. das Testzentrum in Eggerstedtstrasse 1.
Den Standorte für SARS-CoV-2-Testung in Kiel finden Sie hier.
Es ist nicht leicht, eine Quarantäne-geeignete Wohnung / ein Zimmer in Kiel zu finden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Sie während der Quarantäne-Zeit in einer Wohnung mit Lebensmitteln versorgt sind. Für den Fall, dass Sie sich in Quarantäne begeben, wäre es daher angebracht, schon mit Personen Kontakt aufzunehmen, die Sie vielleicht in Kiel schon kennen und sich mit ausreichend Lebensmitteln zu versorgen, die man nach Deutschland einführen darf. Im Kieler Stadtbereich bietet das International Center den Studierenden, die sich in Quarantäne befinden, ein Care-Paket an. Informationen dazu erhalten Sie hier. Forschende (inkl. Promovierende) können bei ihrem Gastinstitut um Hilfe bei der Quarantäne bitten.
Weitere Informationen:
Informationen zur Einreise nach Schleswig-Holstein
Informationen zu Quarantäne-Maßnahmen
Aktuelle Informationen zu Corona von der Bundesregierung
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